-N-
Nachberechnung: ==> siehe ”Heizkosten: 100% nach Verbrauch”
Nachmieter: Anzahl, Mieterhöhung, Überlegungsfrist
Nachmieter: Telefongebühren (Haftung für Überlassung)
Nachmietvertrag: Risiko beim Vermieter
Nebenkosten: ”nach Verbrauch” heißt im Zweifel nach Kopfzahl
Nebenkosten: Anforderung an ordnungsgem. Abrechnung (BGH)
Nebenkosten: Anforderung an ordnungsgem. Abrechnung (LG Sbr)
Nebenkosten: Keine Aufrechnung nicht abgerechneter Vorauszahlg.
Nebenkosten: Keine Begründung mit Eigenbelegen
Nebenkosten: Keine Erweiterung durch Zahlung oder Verwalter
Nebenkosten: Kosten für Aufzug nur bei Benutzbarkeit
Nebenkosten: mehrmalige Zahlung kein Anerkenntnis
© by
RA Kai Werner
2009
Impressum
Erstellt von
Zum Seitenanfang